Gottesdienste trotz Lockdown möglich

Tamara Häusl
- Das Tragen einer FFP2-Maske ist während des gesamten Gottesdienstes (auch bei Gottesdiensten im Freien) verpflichtend.
Ausnahmen:
Kinder ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sowie Schwangere dürfen auch einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Ausgenommen sind auch Kinder unter 6 Jahren und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.
Ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens 2 Metern muss eingehalten werden.
- Beim Betreten und Verlassen des Kirchenraums müssen die Hände desinfiziert werden.
- Die Weihwasserbecken müssen wie bisher leer sein.
- Chorgesang ist nicht möglich.
Ausnahmen:
Gesang von (bis zu vier) Solisten oder Instrumentalmusik (Orgel und bis zu vier Soloinstrumente)
Begräbnisse können unter den obengenannten Vorgaben stattfinden, wobei zu berücksichtigen ist, dass auch im Freien am Friedhofgelände das Tragen der FFP-2 Maske, sowie die Einhaltung des 2-Meter Abstandes erforderlich ist.
Die Pfarrkanzlei bleibt während des Lockdowns geschlossen. Ausgenommen davon sind dringend notwendige Dinge, wie zum Beispiel Begräbnisaufnahme.
Taufen, Erstkommunionen, Firmungen und Trauungen werden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.